Service

Wir sind spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Betriebs- und Personalräten sowie von Führungskräften und leitenden Angestellten. Wir vertreten Sie vor Gericht, in Einigungsstellen und führen Verhandlungen direkt mit der Arbeitgeberseite.
Wir vertreten Sie vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen wir Kündigungsschutzprozesse vor den Arbeitsgerichten. Wir helfen Ihnen bei Kündigungsschutzklagen, bei Abmahnungen, bei Zeugnisstreitigkeiten und bei Betriebsübergängen ebenso wie bei der Durchsetzung aller arbeits- und tarifvertraglichen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.

Wir unterstützen und beraten Betriebsräte und Personalräte bei Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan sowie beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen zu allen relevanten betriebsverfassungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Themenbereichen. In der Einigungsstelle stehen wir als Beisitzer aber auch als Sachverständige den Betriebsräten zur Seite. Wir vertreten Betriebsräte im Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten und Personalräte vor den Verwaltungsgerichten bundesweit. Wir werden als Sachverständige tätig und erstellen Rechtsgutachten zu allen arbeitsrechtlich relevanten Themen.

Wir haben langjährige Erfahrung mit der Beratung und Vertretung von Führungskräften und leitenden Angestellten in allen mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Problemen wie beispielsweise Aufhebungsvereinbarungen, Haftungsregelungen und Bonuszahlungen.